Antidiskriminierungsbeauftragter

Der Antidiskriminierungsbeauftragte hat eine selbständige und unabhängige Stellung mit der Aufgabe, die Gleichstellung zu fördern und gegen Diskriminierung vorzugehen. Der Antidiskriminierungsbeauftragte ist auch als nationaler Berichterstatter für Menschenhandel tätig und überwacht die Vollstreckung der Abschiebung. Zu den Aufgaben des Beauftragten gehören ebenfalls die Überwachung und Förderung der Stellung und der Rechte von Ausländern. Der Antidiskriminierungsbeauftragte verfügt über ein breites Tätigkeitsspektrum. Der gemeinsame Nenner für verschiedene Aufgaben sind die Überwachung und Förderung der Grund- und Menschenrechte. 

Vorgehen gegen Diskriminierung und Förderung der Gleichstellung

Die Hauptaufgabe des Antidiskriminierungsbeauftragten besteht darin, die Gleichstellung zu fördern sowie die Diskriminierung vorzubeugen und dagegen vorzugehen. Aufgabe des Antidiskriminierungsbeauftragten ist zu beurteilen und zu sichern, dass die Rechte der Menschen möglichst gleichberechtigt realisiert werden. Die Aufgaben und Befugnisse des Beauftragten sind im Antidiskriminierungssgesetz [yhdenvertaisuuslaki] und im Gesetz über den Antidiskriminierungsbeauftragten [laki yhdenvertaisuusvaltuutetuista] verankert.

In der Praxis ist die Arbeit des Antidiskriminierungsbeauftragten zum Beispiel Beratung, Klärung von Einzelfällen, die Förderung der Einigung zwischen den Parteien, Ausbildung, Erfassung von Informationen sowie Einflussnahme auf die Gesetzgebung und Praktiken der Behörden. Der Beauftragte kann auch einen einzelnen Diskriminierungsfall an das finnische Tribunal für Antidiskriminierung und Gleichstellung oder an ein Gericht zur Entscheidung vorlegen. Der Beauftragte leistet viel Interessengruppen- und Lobbyarbeit zur Förderung der Antidiskriminierung sowie zur Vorbeugung der Diskriminierung und zum Vorgehen gegen diese.

Sie können sich an den Antidiskriminierungsbeauftragten wenden, wenn Sie Diskriminierung aus Gründen des Alters, der Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Sprache, der Religion, der Weltanschauung, einer Meinung, einer politischen Tätigkeit, einer gewerkschaftlichen Tätigkeit, einer familiären Beziehung, eines Gesundheitszustands, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder aus anderen mit der Person zusammenhängenden Gründen erlebt oder erkannt haben.

Berichterstatter für Menschenhandel

Der Antidiskriminierungsbeauftragte ist als Berichterstatter für Menschenhandel tätig. Aufgabe des Berichterstatters für Menschenhandel ist, die in Finnland auszuführende Arbeit gegen Menschenhandel als souveräne, unabhängige Stelle zu prüfen. Die Arbeit des Berichterstatters zielt darauf ab, dass die Opfer des Menschenhandels identifiziert, dass Sie Hilfe bekommen und dass ihre Rechte realisiert werden. So veranlasst der Beauftragte zum Beispiel Berichterstattung über Menschenhandel und damit zusammenhängende Phänomene. Der Beauftragte bietet auch Rechtsberatung und unter außergewöhnlichen Umständen hat er Opfern des Menschenhandels vor dem Gericht unterstützen können.

Überwachung der Abschiebung

Eine der Aufgaben des Antidiskriminierungsbeauftragten besteht darin, als externe und unabhängige Behörde die Vollstreckung der Ausweisung von rückzuführenden Ausländern zu überwachen. 

Kernbestandteil der Überwachungsarbeit des Antidiskriminierungsbeauftragten ist die Beurteilung der Vollstreckung der Rückführungen aus dem Aspekt der Grund- und Menschenrechte.

Bei der praktischen Überwachungsarbeit kann der Überwachungsumfang variieren und alle Abschiebungsphasen abdecken oder nur für eine Abschiebungsphase gelten. Der Schwerpunkt liegt auf Rückführungen, bei denen die Polizei die rückzuführende Person begleitet. Die Überwachung richtet sich auf schutzbedürftige Personen und herausfordernde Zielländer (z. B. Afghanistan und Irak) sowie auf Rückführungen mit erhöhtem Risiko der Gewaltanwendung. 

Der Antidiskriminierungsbeauftragte ist nicht befugt, die Rückführung auszusetzen, in die Vollstreckung der Rückführung, Verwendung von Zwangsmaßnahmen oder in den Rückführungszeitpunkt einzugreifen.

Förderung der Rechte von Ausländern

Zu den Aufgaben des Antidiskriminierungsbeauftragten gehört die Förderung der Stellung und der Rechte von Ausländern. Darüber hinaus kommt dem Beauftragten nach dem Ausländergesetz eine besondere Rolle in der Ergänzung des Rechtsschutzes für Ausländer und in der Überwachung der Realisierung ihrer Rechte zu. Der Beauftragte hat das Recht auf Anhörung bei einzelnen die Ausweisung eines Asylbewerbers oder Ausländers betreffenden Angelegenheiten. Des Weiteren hat der Beauftragte ein umfassendes Auskunftsrecht auf Informationen in Ausländerangelegenheiten. Der Beauftragte hat Zugang zum Ausländerregister und das Auskunftsrecht unter anderem auf alle Entscheidungen der finnischen Einwanderungsbehörde und der Verwaltungsgerichte aufgrund des Ausländergesetzes.

Diskriminierung 

Diskriminierung bedeutet, dass eine Person schlechter behandelt wird als andere Menschen aufgrund irgendeiner persönlichen Eigenschaft. Alle Menschen haben das Recht auf Gleichbehandlung und die Diskriminierung ist in vielen unseren nationalen Gesetzen, dem Antidiskriminierungsgesetz, dem Strafgesetzbuch sowie in internationalen Menschenrechtskonventionen verboten. Nach dem Antidiskriminierungsgesetz darf niemand aufgrund seines Alters, seiner Herkunft, Nationalität, Sprache, Religion, Weltanschauung, Meinung, der politischen Tätigkeit, Gewerkschaftstätigkeit, familiärer Beziehungen, seiner Gesundheit, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder aus einem anderen personenbezogenen Grund diskriminiert werden. 

Bin ich diskriminiert worden?

Diskriminierung ist oft eine schwere und emotionale Erfahrung. Wenn Sie denken, mit Diskriminierung konfrontiert worden zu sein, gibt es mehrere Stellen in Finnland, die Sie kontaktieren können und die Ihnen bei der Beurteilung der Situation helfen können. Für den Menschen selbst kann es schwierig vorkommen zu beurteilen, ob eine rechtswidrige Diskriminierung vorliegt. Der Antidiskriminierungsbeauftragte wird Ihren Fall insbesondere im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes beurteilen. 

Die Beurteilung der Diskriminierung beginnt mit der Identifizierung der Ungleichbehandlung. Wesentlich bei der Identifizierung der Ungleichbehandlung ist zu fragen: Bin ich anders behandelt worden als andere? Eine unterschiedliche Behandlung der Menschen an sich ist nicht verboten. Es ist in dem Fall verboten, wenn der Grund zur Ungleichbehandlung einen verbotenen personenbezogenen Diskriminierungsgrund darstellt. Außerdem müssen aus dem Fall auch solche Umstände hervorgehen, die die Ungleichbehandlung ausdrücklich auf den verbotenen Diskriminierungsgrund zurückzuführen lassen. Ein solcher Umstand könnte zum Beispiel die Bemerkung eines Kundendienstmitarbeiters auf die Herkunft oder Behinderung einer Person als Grund zur Ungleichbehandlung sein. 

Wenn Sie mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten in Kontakt treten

Alle Kontakte in Bezug auf Diskriminierung werden von den Sachverständigen im Büro des Antidiskriminierungsbeauftragten beurteilt.  Obwohl sich eine Person zu Recht diskriminiert fühlen kann, bedeutet dies nicht notwendigerweise eine Diskriminierung im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes. In solchen Fällen ist der Antidiskriminierungsbeauftragte nicht befugt den Fall zu beurteilen. In solchen Fällen ist es zweckmäßig, dass die Lage durch eine andere Behörde beurteilt wird. Darüber hinaus ist der Antidiskriminierungsbeauftragte nicht befugt, einzelne Diskriminierungsfälle im Erwerbsleben zu beurteilen.

Je nach Ressourcen ist der Antidiskriminierungsbeauftragte stets bestrebt, bei den Kontaktaufnahmen so gut wie möglich behilflich zu sein. Sollte der Beauftragte in Ihrer Sache selbst keine Maßnahmen ergreifen, steht Ihnen unser Kundendienst gerne mit Ratschlägen zur Einholung von Hilfe zur Verfügung. Die Erfahrung über eine ungerechte Behandlung ist nicht immer diskriminierend. Außerdem kann der Beauftragte Entscheidungen anderer Behörden nicht für nichtig erklären. 

Kundendienst

Sie können mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten in Kontakt treten: 

  • Indem Sie das Kontaktformular ausfüllen (in Diskriminierungsfällen)
  • Indem Sie eine E-Mail an yvv(at)oikeus.fi senden
  • Indem Sie die Hotline anrufen. Die Hotline ist geöffnet dienstags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 12 Uhr: Tel. +358 295 666 817
  • Indem Sie einen Brief senden
  • Chat findet montags und mittwochs von 13:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr statt (auf unserer Website)
  • Ein persönliches Gespräch muss immer gesondert vereinbart werden

Das Büro des Antidiskriminierungsbeauftragten bedient Sie auf Finnisch, Schwedisch und Englisch. Sie können gegebenenfalls auch in einer anderen Sprache kommunizieren. Bürodienstleistungen sind kostenlos. Das Personal des Antidiskriminierungsbeauftragten hat Geheimhaltungspflicht, zum Beispiel in Bezug auf das Privatleben betreffende sensible Angelegenheiten.

Wenn Ihr Anliegen die Diskriminierung betrifft

Sie können sich an den Antidiskriminierungsbeauftragten wenden, wenn Sie Diskriminierung erfahren oder festgestellt haben. Der Antidiskriminierungsbeauftragte bietet Beratung und Hinweise und kann bei der Klärung eines Diskriminierungsverdachts behilflich sein. 

Kontaktformular

Wenn sich Ihr Anliegen auf Menschenhandel, Überwachung von Rückführungen oder Ausländerangelegenheiten bezieht

Der Antidiskriminierungsbeauftragte führt keinen Kundendienst hinsichtlich der Überwachung von Rückführungen oder der Berichterstattung über Menschenhandel aus. 

  • In Fragen des Menschenhandels können Sie sich per E-Mail an yvv(at)oikeus.fi wenden.
  • Opfer des Menschenhandels haben das Recht auf Hilfe aus dem Hilfesystem für Opfer von Menschenhandel: http://www.ihmiskauppa.fi/ 
  • Den Opfern des Menschenhandels wird ebenfalls durch viele Organisationen Hilfe angeboten, wie z.B. Rikosuhripäivystys/Victim Support Finland, Pakolaisneuvonta/Flüchtlingsberatung, Pro-tukipiste/Pro Centre Finland und Monika-Naiset liitto ry/Monika-Naiset Verband.
  • In Angelegenheiten zur Überwachung von Rückführungen wenden Sie sich an uns per E-Mail unter [email protected]
  • In Ausländerangelegenheiten wenden Sie sich an uns bitte per E-Mail [email protected]

Kontakt

E-Mail (Kundendienst und Registratur): yvv(at)oikeus.fi
Medienkontakte / Kommunikation: viestinta.yvv(at)oikeus.fi
Angelegenheiten in Bezug auf Menschenhandel: yvv(at)oikeus.fi
Angelegenheiten in Bezug auf die Überwachung von Rückführungen: yvv(at)oikeus.fi
Die E-Mails des Personals sind der Form: vorname.nachname(at)oikeus.fi

Telefonnummern:

Kundendienst: Tel. +358 295 666 817 (telefonischer Bereitschaftsdienst Di-Do 10-12 Uhr)
Zentrale: +358 295 666 800
Medienkontakte / Kommunikation: +358 295 666 813 oder +358 295 666 806
Fax: +358 29 666 829

Anschrift:

Postanschrift: Yhdenvertaisuusvaltuutetun toimisto PL 24 FI-00023 Valtioneuvosto
Besuchsanschrift: Ratapihantie 9, Helsinki